Sitzung: 15.06.2016 StR/006/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0954/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt, dass bis zum
Vorliegen einer bundes- und/oder landesrechtlichen Regelung, zum Umgang mit
Grabstätten von im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma, diese
Grabstätten nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit als erhaltenswerte
Grabstätten von der Einebnung ausgenommen werden.
02
Die Kosten für die Pflege und Erhaltung
werden vorbehaltlich der anteiligen Finanzierung durch den Freistaat Thüringen durch die Stadt Erfurt übernommen.
03
Eine weitere Nutzung der Grabstätten zu
Beisetzungszwecken ist nur auf Grundlage der geltenden Friedhofssatzung und
Friedhofsgebührensatzung möglich. Für die Dauer der Ruhezeit tritt die
Festlegung aus Punkt 02 außer Kraft.