Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt, dass bis zum Vorliegen einer bundes- und/oder landesrechtlichen Regelung, zum Umgang mit Grabstätten von im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma, diese Grabstätten nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit als erhaltenswerte Grabstätten von der Einebnung ausgenommen werden.

 

02

Die Kosten für die Pflege und Erhaltung werden vorbehaltlich der anteiligen Finanzierung durch den Freistaat  Thüringen durch die Stadt Erfurt übernommen.

 

03

Eine weitere Nutzung der Grabstätten zu Beisetzungszwecken ist nur auf Grundlage der geltenden Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung möglich. Für die Dauer der Ruhezeit tritt die Festlegung aus Punkt 02 außer Kraft.