Sitzung: 15.06.2016 StR/006/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 2546/15
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2015
für das Vorhaben „Verlagerung und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der
Sondershäuser Straße“, im Bereich Gispersleben-Kiliani Flur 7 auf dem Flurstück
432/1, wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach
pflichtgemäßen Ermessen zugestimmt. Das Bauleitplanverfahren soll eingeleitet
werden.
02
Der Einleitungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Das Bebauungsplanverfahren GIK682 setzt
voraus, dass der Antragsteller in geeigneter Weise eine Nachnutzung des
Altstandortes Scheidemantelweg 9 in Erfurt-Gispersleben für Nahversorgungs-
bzw. Zentren relevanten Einzelhandel künftig ausschließt und der Rückbau, die
Entsiegelung und Renaturierung des Altstandortes zum Ausgleich von Eingriffen
in Natur und Landschaft erfolgt. Zu diesem Zweck wird die Landeshauptstadt
Erfurt einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 4 BauGB mit dem
Vorhabenträger abschließen.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
gutachterliche Wirkungsanalyse im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt
Erfurt zu beauftragen, sobald die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger
durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
BauGB gesichert ist.
Gutachterlich ist vom Vorhabenträger der
Nachweis zu erbringen, dass die Ausnahmevoraussetzung nach dem Einzelhandels-
und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Erfurt für die Ansiedlung eines nicht
großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten gegeben ist. Eine standortangemessene Stellplatzanzahl ist zu
definieren.
05
Der Oberbürgermeister wird damit
beauftragt, zu prüfen, ob die Verlagerung und der Neu-bau entsprechend des
Einzelhandelskonzeptes der regionalen Planungsgemeinschaft einer darin
festgelegten Prüfung bzw. Moderation bedarf.
(redakt. Hinweis: Die Ãœbersichtsskizze
ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)