Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 30.10.2015 für das Vorhaben „Verlagerung und Neubau eines Einzelhandelsmarktes an der Sondershäuser Straße“, im Bereich Gispersleben-Kiliani Flur 7 auf dem Flurstück 432/1, wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßen Ermessen zugestimmt. Das Bauleitplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Der Einleitungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Das Bebauungsplanverfahren GIK682 setzt voraus, dass der Antragsteller in geeigneter Weise eine Nachnutzung des Altstandortes Scheidemantelweg 9 in Erfurt-Gispersleben für Nahversorgungs- bzw. Zentren relevanten Einzelhandel künftig ausschließt und der Rückbau, die Entsiegelung und Renaturierung des Altstandortes zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt. Zu diesem Zweck wird die Landeshauptstadt Erfurt einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhabenträger abschließen.

 

04

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gutachterliche Wirkungsanalyse im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Erfurt zu beauftragen, sobald die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB gesichert ist.

Gutachterlich ist vom Vorhabenträger der Nachweis zu erbringen, dass die Ausnahmevoraussetzung nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Erfurt für die Ansiedlung eines nicht großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten gegeben ist. Eine standortangemessene Stellplatzanzahl ist zu definieren.

 

05

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, zu prüfen, ob die Verlagerung und der Neu-bau entsprechend des Einzelhandelskonzeptes der regionalen Planungsgemeinschaft einer darin festgelegten Prüfung bzw. Moderation bedarf.

 

(redakt. Hinweis: Die Übersichtsskizze ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)