Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes  EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2"  vom 12.03.2008 (Beschluss – Nr. 052/2008)  wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

 

Der zwischen der  Weimarischen Straße und der Rudolstädter Straße befindliche  rechtswirksame Bebauungsplan EFS034 "Weimarische Straße, Teilgebiet 2, 1. Änderung"  soll  gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V. mit §1 Abs. 8 BauGB  durch eine 2. Änderung geändert werden.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches entspricht der zeichnerischen Festsetzung zum Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes "Weimarische Straße, Teilgebiet 2, 1. Änderung".

 

Mit der Bebauungsplanänderung werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Für das SO(2) (T.E.C.) sollen Festsetzungen getroffen werden, die eine Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Altstadt gewährleisten. Nutzungsänderungen die  den im Auftrag des Stadtrates in Arbeit befindlichen gutachterlichen Untersuchungen  und der Entscheidung des Stadtrates vorgreifen, sollen ausgeschlossen werden.

 

-          In den festgesetzten Gewerbegebieten  sollen  ausschließlich Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten  Kernsortimenten  nach der Erfurter Sortimentsliste zulässig sein.

 

-          Diese Zulässigkeit soll auf alle Gewerbegebiete ausgedehnt werden

 

 

02

Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Übersichtsskizze ist der Niederschrift als Anlage 10 beigefügt.)