Sitzung: 15.06.2016 StR/006/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0853/16
Beschluss:
01
Für den Bereich Krämpfervorstadt,
Geschwister-Scholl-Straße/ Iderhoffstraße soll gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB der Bebauungsplan KRV690 "Geschwister-Scholl-Straße/
Iderhoffstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Â durch die
Mitte der Geschwister-Scholl-Straße
im Osten:Â Â Â Â Â durch die
westliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 12 und 54/4, Flur 44, Gemarkung
Erfurt-Mitte
im Süden:   durch die
südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 15/6; 15/4; 15/5; 15/2, Flur 44,
Gemarkung Erfurt-Mitte, die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 15/2,
durch die südliche Flurstücksgrenze der Iderhoffstraße,
im Westen: Â durch die
westliche Flurstücksgrenze der Werner-Uhlworm-Straße
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Umsetzung
der geänderten Sanierungsziele auf Grundlage des Integrierten städtebaulichen
Rahmenkonzepts Äußere Oststadt,
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung verdichteter, gemischt genutzter Baustrukturen mit z.T.
Geschosswohnungsbau,
-
Orientierung
des Bebauungskonzepts bezüglich Struktur und Geschossigkeit an den
städtebaulichen Vorgaben des Rahmenkonzepts sowie an den
städtebaulich-architektonischen Maßgaben der angrenzenden Inneren Oststadt,
-
Errichtung
von mehrgeschossigen Baustrukturen, insbesondere mit Ausbildung städtebaulich
wirksamer Raumkanten straßenbegleitend entlang der Erschließungsstraßen,
-
Begrenzung
der Geschossigkeit der Wohnbebauung auf maximal 4 Vollgeschosse plus
Staffelgeschoss unter Berücksichtigung und Integration der zu erhaltenden
Gebäude,
-
städtebauliche
Integration einzelner denkmalgeschützter Bestandsgebäude, erhaltenswerter,
ortsbildprägender Baustrukturen sowie einzelner bestehender Gewerbebetriebe,
-
Festsetzung
neuer Erschließungsstraßen innerhalb des Quartiers mit Anbindung an das
vorhandene Straßennetz, in Nord-Süd-Richtung: als Hauptachse in Verlängerung
der Straße Am Alten Nordhäuser Bahnhof (optionale Stadtbahntrasse) sowie
östlich des Flurstücks 7/8 (Gemarkung Erfurt-Mitte, Flur 44),
-
wohnnutzungsverträgliche
Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Neubauvorhaben vorrangig in
Tiefgaragen, Ausschluss ebenerdiger separater Garagen
-
Schaffung
qualitätvoller öffentlicher und privater Grün- und Freiflächen,Â
-
Konfliktbewältigung
hinsichtlich des Immissionsschutzes,
- Ausschluss von Vergnügungsstätten,
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, die über die
Größenordnung des Anlagentyps des Erfurter Ladens mit je maximal 200 m²
Verkaufsfläche hinausgehen, mit der Ausnahme der Prüfung eines Standortes zur
Einordnung eines Alternativstandortes bei Verlagerung eines vorhandenen
Einzelhandelsbetriebes,
- Ausschluss von die Wohnqualität mindernden und störenden
Nutzungen im Blockinnenbereich,
- Prüfung des Bedarfs und der Einordnung von Anlagen der
sozialen Infrastruktur
Mit dem
Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt
"SA KRV421" gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete Bebauung geschaffen werden.
03
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KRV690
in seiner Fassung vom 10.05.2016 (Anlage 2) wird gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes KRV690
durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
06
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
07
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit
den Grundstückseigentümern Gespräche aufzunehmen.
08
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
KRV690 wird eine Umlegung gemäß § 46 BauGB angeordnet.
09
Die Verwaltung wird
gebeten, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, den Bestand des Lagune e.V. an
seinem bisherigen Standort langfristig zu sichern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 7 a – b beigefügt.)