Sitzung: 15.06.2016 StR/006/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0668/16
Beschluss:
01
Der rechtskräftige Bebauungsplan
BIN651 "An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich" soll geändert
werden.
Mit der 1. Änderung des
Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Die in
einem Teilgebiet festgesetzte gewerbliche Nutzung (GE) soll in eine Wohnnutzung
(WA) auf der Grundlage einer aktuellen Schallimmissionsprognose geändert
werden.
-
Die
vorhandenen Erschließungsanlagen sollen für die geplante Bebauung genutzt und
mit einer Stichstraße ergänzt werden.
02
Die 1. Änderung wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt.
03
Der Beschluss über die
Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes BIN651 "An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich",
1. Änderung in seiner Fassung vom 15.04.2016 (Anlage 2) wird gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes BIN651 "An der Weinsteige –
nördlicher Teilbereich", 1. Änderung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu
beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
07
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)