Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der rechtskräftige Bebauungsplan BIN651 "An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich" soll geändert werden.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Die in einem Teilgebiet festgesetzte gewerbliche Nutzung (GE) soll in eine Wohnnutzung (WA) auf der Grundlage einer aktuellen Schallimmissionsprognose geändert werden.

-     Die vorhandenen Erschließungsanlagen sollen für die geplante Bebauung genutzt und mit einer Stichstraße ergänzt werden.

 

 

02

Die 1. Änderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

03

Der Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

04

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes BIN651 "An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich", 1. Ã„nderung in seiner Fassung vom 15.04.2016 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes BIN651 "An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich", 1. Änderung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

 

07

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)