Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. - zusätzlich zur DS 0260/16 - für die Durchführung und Ausgestaltung des 6. Wiesenhügelfestes, welches am 10.09.2016 stattfindet, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel ist unabweisbar, um das traditionelle Wiesenhügelfest für die Bürger ausstatten zu können.

3)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.