Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Durchführung und Gestaltung des bereits stattgefundenen traditionellen Dorf- und Schützenfestes Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.