Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach §16 der Ortsteilverfassung – Kinderfest
4.2. Verwendung der Mittel innerhalb des Deckungsrings
4.3. Verwendung der Mittel nach §16 der Ortsteilverfassung - DorffestÂ
4.4. Verwendung der Mittel nach §16 der Ortsteilverfassung – Adventskonzert
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.4. – erweitert