Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Kirmesverein Töttleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sommerfestes in Töttleben zweckgebunden für Strom, Aufstellung einer Dixi-Toilette sowie der Gage für Alleinunterhalter finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.