Beschluss:
Die Dringlichkeit der Sitzung mit Verkürzung der Einladungsfrist nach § 35 Abs. 2 Satz 3 ThürKO wird bestätigt.
Beschluss:
Die Dringlichkeit der Sitzung mit Verkürzung der Einladungsfrist nach § 35 Abs. 2 Satz 3 ThürKO wird bestätigt.