Sitzung: 11.05.2016 OR SWB/005/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0879/16
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister werden - vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes der Stadt Erfurt bzw. der Bestätigung eines Freigabeantrages - Mittel in Höhe von 160,00 EUR zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.Â
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.