Sitzung: 28.04.2016 StR/004-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0401/16
Beschluss:
01
Die Anlage 1 gemäß Beschlusspunkt 1 des
Beschlusses Nr. 0396/14 vom 25.März 2014 - Entgeltordnung der Landeshauptstadt
Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – wird wie folgt geändert.
Ziffer 3.3 wird um Satz 2 ergänzt:
"Wird
das Kind in Kindertagespflege mehr als 5 Stunden aber höchstens 7 Stunden
täglich betreut, so sind 87,5 % des Elternentgeltes einer Ganztagsbetreuung zu
zahlen."
02
Die Änderung tritt am Tag nach der
Veröffentlichung im Erfurter Amtsblatt in Kraft.