Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Anlage 1 gemäß Beschlusspunkt 1 des Beschlusses Nr. 0396/14 vom 25.März 2014 - Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – wird wie folgt geändert.

Ziffer 3.3 wird um Satz 2 ergänzt:

"Wird das Kind in Kindertagespflege mehr als 5 Stunden aber höchstens 7 Stunden täglich betreut, so sind 87,5 % des Elternentgeltes einer Ganztagsbetreuung zu zahlen."

 

02

Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Erfurter Amtsblatt in Kraft.