Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für ausgewählte  Flächen an der Leipziger Straße östlich der Bahntrasse  soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. §9 Abs. 2a und 13 BauGB ein einfacher Bebauungsplan KRV689 "Leipziger Straße / östlich der Bahntrasse"  aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt

im Westen durch

die westliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6 und 18/8

die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 74

die westliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 48 - Flurstück 8/44 und 8/46

 

im Norden durch

die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 – Flurstück2/6, 8/37, 8/38 und 71/3

die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 48 - Flurstück 8/44, 8/47 und 8/48

 

im Osten durch

die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 32/1

die östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6

die östliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 48 – Flurstück  8/48

 

im Süden durch

die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6

die südliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6

die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/1, 19/1, 23/4 und 73/4

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-    Umsetzung der Ziele des Erfurter Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes;

-    Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie  Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung  durch Ausschluss von weiteren Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten der Erfurter Sortimentsliste,  die über die Größe des Erfurter Ladens von 200 m² hinausgehen;

-    Sicherung eines planungsrechtlichen Bestandschutzes für  bestehende legale Einzelhandelsbetriebe;

-    Keine  Erweiterung  der Verkaufsflächen von Einkaufszentren.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

(redakt. Hinweis: Die Übersichtsskizze ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)