Sitzung: 28.04.2016 StR/004-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0286/16
Beschluss:
01
Für ausgewählte Flächen an der Leipziger Straße östlich der
Bahntrasse soll gemäß § 2
Abs. 1 Satz 1 BauGB i.V.m. §9 Abs. 2a und 13 BauGB ein einfacher
Bebauungsplan KRV689 "Leipziger Straße / östlich der Bahntrasse" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt
im Westen durch
die westliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6 und 18/8
die westliche Flurstücksgrenze des
Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 74
die westliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 48 - Flurstück 8/44 und 8/46
im Norden durch
die nördliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 – Flurstück2/6, 8/37, 8/38 und 71/3
die nördliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 48 - Flurstück 8/44, 8/47 und 8/48
im Osten durch
die westliche Flurstücksgrenze des
Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 32/1
die östliche Flurstücksgrenze des
Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6
die östliche Flurstücksgrenze des
Flurstücks Erfurt Mitte - Flur 48 – FlurstückÂ
8/48
im Süden durch
die südliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6
die südliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/6
die nördliche Flurstücksgrenze der
Flurstücke Erfurt Mitte - Flur 47 - Flurstück 18/1, 19/1, 23/4 und 73/4
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele
angestrebt:
- Umsetzung der Ziele des Erfurter Einzelhandel- und
Zentrenkonzeptes;
- Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
sowie Sicherung einer verbrauchernahen
Versorgung der Bevölkerung durch
Ausschluss von weiteren Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und
sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten der Erfurter Sortimentsliste, die über die Größe des Erfurter Ladens von
200 m² hinausgehen;
- Sicherung eines planungsrechtlichen Bestandschutzes
für bestehende legale
Einzelhandelsbetriebe;
- KeineÂ
Erweiterung der Verkaufsflächen
von Einkaufszentren.
02
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
(redakt. Hinweis: Die Ãœbersichtsskizze
ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)