Sitzung: 12.05.2016 BuV/005/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0234/16
Beschluss
1. Die Stadt Erfurt
beabsichtigt den ehemaligen Parkplatz an der Hermann-Brill
Straße, entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz
(ThürStG) einzuziehen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Beschluss ist
gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung vorbringen kann.