Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Die Stadt Erfurt beabsichtigt den ehemaligen Parkplatz an der Hermann-Brill

Straße, entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]), gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz (ThürStG) einzuziehen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Beschluss ist gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz ortsüblich im

Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo und in welcher Frist die Öffentlichkeit Einwendungen gegen eine Einziehung  vorbringen kann.

 



[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 2 bei.