Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Frühlingskonzertes 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung und für Dekorationsmaterial eingesetzt werden.