Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die Bereiche Ãœberschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur Einmündung der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche Stadtgrenze" in seiner Fassung vom 23.11.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die Bereiche Ãœberschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur Einmündung der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche Stadtgrenze", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

04

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der 2. öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – d beigefügt.)