Sitzung: 27.04.2016 StR/004/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2731/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil
des Beschlusses.
02
Der 2.
Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die Bereiche
Überschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur Einmündung
der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche
Stadtgrenze" in seiner Fassung vom 23.11.2015 (Anlage 2) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der 2.
Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 für die Bereiche
Überschwemmungsgebiete der Gera "Südliche Stadtgrenze bis zur Einmündung
der Apfelstädt" und "Wehr Nettelbeckufer bis nördliche
Stadtgrenze", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
04
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der 2.
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 13 unberücksichtigt
bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 1 a – d beigefügt.)