Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Die Werner-Kühne-Straße wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt

 

4. Die Widmung ist gemäß §6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 



[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.