Sitzung: 14.04.2016 BuV/004/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2206/15
Beschluss
1. Die Straße Im Großen Garten wird
entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem öffentlichen Verkehr, gemäß § 6
Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung
als Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Die Widmung ist gemäß §6 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Straßengesetz mit
Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu
machen und wird zum Zeitpunkt der
öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt
öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen
Bekanntmachung wirksam.