Sitzung: 03.03.2016 StR/002-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1888/15
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 5) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1
Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) beschließt der Stadtrat
Erfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV665 „Borntalbogen - Teilgebiet 1“
in der Fassung vom 08.02.2016, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2) mit
den textlichen Festsetzungen und mit dem
Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 10.09.2015 (Anlage 3) als
Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 4) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ANV665 „Borntalbogen - Teilgebiet 1“ wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird beauftragt den
Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 5 a – e beigefügt.)