Sitzung: 03.03.2016 StR/002-1/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1765/15
Beschluss:
01
Für den Bereich Ilversgehofen
bis Marbach, „Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark Blumenstraße“
soll gemäß § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan
geändert werden.
02
Der Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt
der Landeshauptstadt Erfurt bekanntzumachen.
03
Der Vorentwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 im Bereich Ilversgehofen bis Marbach,
„Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark Blumenstraße“ in seiner
Fassung vom 13.08.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3)
werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 im Bereich
Ilversgehofen bis Marbach, „Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark
Blumenstraße“ und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)