Beschluss:

 

01

Für den Bereich Ilversgehofen bis Marbach, „Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark Blumenstraße“ soll gemäß § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekanntzumachen.

 

03

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 im Bereich Ilversgehofen bis Marbach, „Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark Blumenstraße“ in seiner Fassung vom 13.08.2015 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 im Bereich Ilversgehofen bis Marbach, „Ehemalige Bahnstrecke Erfurt Nord – Gewerbepark Blumenstraße“ und dessen Begründung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)