Sitzung: 03.03.2016 StR/002-1/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0620/15
Beschluss:
01
Für Flächen des
Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Â
Bebauungsplanes MIT296
"Mittelhausen" und Flächen zwischen der westlichen
Geltungsbereichsgrenze und derÂ
August-Röbling-Straße nördlich der A71 soll gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1
BauGB der Bebauungsplan MIT686
"Mittelhausen - Erfurter Straße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Entwurfes des
Bebauungsplanes MIT686 "Mittelhausen - Erfurter Straße" in der Fassung
vom 05.02.2016 (Anlage2) umgrenzt
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Planungsrechtliche
Sicherung des Bestandes an zulässigerweise errichteten Einzelhandelsbetrieben
-
Keine
Überschreitung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 8000 m² im Sondergebiet Einzelhandel
-
Veränderung der
Sortimentsstruktur aufgrund einer städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse im Einklang mit den Zielen des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt Erfurt
-
Sicherung von
Gewerbeflächen für produzierende und dienstleistungsorientierte Gewerbebetriebe
in den Gewerbegebieten durch:
-
Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben
-
Ausschluss von Vergnügungsstätten und Schank- und Speisewirtschaften
-
Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften im
räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben
-
Zulassung
von Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks-
oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet
ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte
dient
02
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes MIT686 "Mittelhausen -Â
Erfurter Straße" in
der Fassung vom 05.02.2016 (Anlage2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes MIT686 "Mittelhausen - Erfurter Straße" und
die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
05
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)