Beschluss:

 

01

Für Flächen des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen   Bebauungsplanes  MIT296 "Mittelhausen" und Flächen zwischen der westlichen Geltungsbereichsgrenze und der  August-Röbling-Straße nördlich der A71 soll gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan MIT686 "Mittelhausen - Erfurter Straße" aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Entwurfes des Bebauungsplanes  MIT686 "Mittelhausen - Erfurter Straße" in der Fassung vom 05.02.2016 (Anlage2) umgrenzt

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-            Planungsrechtliche Sicherung des Bestandes an zulässigerweise errichteten Einzelhandelsbetrieben

-            Keine Ãœberschreitung der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 8000 m²  im Sondergebiet Einzelhandel

-            Veränderung der Sortimentsstruktur aufgrund einer städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse im Einklang mit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Landeshauptstadt Erfurt

-            Sicherung von Gewerbeflächen für produzierende und dienstleistungsorientierte Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten durch:

-            Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben

-            Ausschluss von Vergnügungsstätten und Schank- und Speisewirtschaften

-            Zulassung  von Schank- und Speisewirtschaften im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben

-            Zulassung von Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient

 

02
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes MIT686 "Mittelhausen  -  Erfurter Straße"  in der Fassung vom 05.02.2016 (Anlage2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes MIT686 "Mittelhausen - Erfurter Straße" und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

05

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2  Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)