Sitzung: 18.02.2016 OR ERM/002/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0277/16
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.