Sitzung: 22.02.2016 OR MÖR/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0197/16
Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 450,00 Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Haupt-satzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage  § 71 ThürGemHV nachzuweisen.