Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.02.2016 OR MÖR/002/2016 |
Beschluss: | beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | 0197/16 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache 96 KB |
Dem Ortsteilbürgermeister werden Mittel in Höhe von 450,00 Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend der unter § 19 Buchstaben a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Haupt-satzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.