Sitzung: 16.02.2016 OR MIT/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0126/16
Entsprechend §2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin des Sachgebietes Ortsteilbetreuung im Dezernat 01, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.