Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen bzw. Teilbereiche der Straßen werden dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet:

    - Orionstraße

    - Polluxstraße

    - Capellaweg

    - Pegasusweg

    - Siriusstraße

    - Antaresweg

    - Kastorstraße

    - Perseusweg

    - Taurusstraße

    - Andromedastraße

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als    

      Gemeindestraßen.

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt

     zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.