Sitzung: 18.02.2016 BuV/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2336/15
Beschluss
1. Die nachfolgend
näher bezeichneten Straßen bzw. Teilbereiche der Straßen werden dem
öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet:
   - Orionstraße
   - Polluxstraße
   - Capellaweg
   - Pegasusweg
   - Siriusstraße
   - Antaresweg
   - Kastorstraße
   - Perseusweg
   - Taurusstraße
   - Andromedastraße
2. Die Einstufung der
Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als   Â
     Gemeindestraßen.
3.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.
4. Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5. Die Widmung ist
mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt
    zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.