Sitzung: 11.02.2016 OR KUE/002/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0099/16
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
Renovierung des Bürgerhauses verwendet.
Die
Verwaltung, hier Sachbearbeiterin D01, Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den
Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern
zu führen.