Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (a) i. V. m. § 19 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Tonnenfeuerfestes finanzielle Mittel in Höhe von 380,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen. Bereits getätigte Ausgaben werden als Verwendungsnachweis anerkannt.