Beschluss:

 

01

Der Stadtrat stellt fest, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1 dargestellten Sanierungsgebiet EFM006 „Michaelisstraße Ost“ erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 3) zur Aufhebung der Sanierungssatzung Michaelisstraße Ost wird gebilligt.

02

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Michaelisstraße Ost“ (AHS002) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird beschlossen. Die Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

03

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) von den Grundstückseigentümern die Sanierungsausgleichsbeträge zu erheben, soweit diese nicht bereits von den Eigentümern vorzeitig abgelöst worden sind.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)