Sitzung: 20.01.2016 StR/001/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0215/15
Beschluss:
01
Der
Stadtrat stellt fest, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 1
dargestellten Sanierungsgebiet EFM006 „Michaelisstraße Ost“ erfolgreich
durchgeführt worden ist. Die Begründung (Anlage 3) zur Aufhebung der
Sanierungssatzung Michaelisstraße Ost wird gebilligt.
02
Die
als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung
„Michaelisstraße Ost“ (AHS002) gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird
beschlossen. Die Aufhebungssatzung ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
03
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 154
des Baugesetzbuches (BauGB) von den Grundstückseigentümern die
Sanierungsausgleichsbeträge zu erheben, soweit diese nicht bereits von den
Eigentümern vorzeitig abgelöst worden sind.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)