Sitzung: 20.01.2016 StR/001/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0137/15
Beschluss:
01
Der Beschluss 1418/14 - Bebauungsplan LIA278 "Auf der Grossen Mühle/ Hinter den
Wänden/ Hinterm Gasthofe", 1. Änderung - Änderung des
Aufstellungsbeschlusses zum Änderungsverfahren - vom 15.04.2015 soll
geringfügig geändert werden.
Der Geltungsbereich wird im Bereich
Elsterweg / Azmannsdorfer Straße an die Grenzen des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes und im südöstlichen Plangebiet an aktuelle Gemarkungsgrenzen
angepasst und wie folgt begrenzt:
im Norden: Â entlang der
nördlichen Flurgrenze zur Gemarkung Linderbach, Flur 3.
                            Â
(südliche Straßenseite der Straße Elsterweg und die nördliche
Begrenzung der Kleingartenanlage "Hinter den Wänden") ; wobei das
Flurstück 365, Gemarkung Linderbach, Flur 3 ausgenommen ist.
im Osten:     östliche Grenze der
Straße "Am Weiherweg", südliche Straßenbegrenzungslinie Weimarische
Straße, östliche Flurgrenze Gemarkung Linderbach, Flur 5.
im Süden:   südlich der
Weimarischen Straße die nördliche Begrenzung des Bachflurstücks (Peterbach)
277/3, Gemarkung Linderbach, Flur 5, sowie des Bachflurstückes (Linderbach) 328
Gemarkung Linderbach, Flur 5.
im Westen:  die östliche
Begrenzung der Bachflurstücke des Linderbachs 328 Gemarkung Linderbach, Flur 5,
sowie der Flurstücke 87/1 u. 87/2, Gemarkung Linderbach, Flur 3.
Die präzise Abgrenzung ergibt sich aus der
Planzeichnung.
02
Auf
Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17
Abs. 1 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88
Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1
Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO),
beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes LIA278 „Auf der Grossen Mühle/ Hinter den Wänden/
Hinterm Gasthofe" -
VS025. Der beiliegende Satzungstext über die
Veränderungssperre (Anlage 4) und der Lageplan im Maßstab 1:1000 (Anlage
3) sind Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Beschluss über die Einleitung des
Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und die
Satzung über die Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)