Beschluss:

 

01

Der Beschluss 1418/14 - Bebauungsplan LIA278 "Auf der Grossen Mühle/ Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe", 1. Änderung - Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Änderungsverfahren - vom 15.04.2015 soll geringfügig geändert werden.

Der Geltungsbereich wird im Bereich Elsterweg / Azmannsdorfer Straße an die Grenzen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes und im südöstlichen Plangebiet an aktuelle Gemarkungsgrenzen angepasst und wie folgt begrenzt:

 

im Norden:   entlang der nördlichen Flurgrenze zur Gemarkung Linderbach, Flur 3.

                              (südliche Straßenseite der Straße Elsterweg und die nördliche Begrenzung der Kleingartenanlage "Hinter den Wänden") ; wobei das Flurstück 365, Gemarkung Linderbach, Flur 3 ausgenommen ist.

im Osten:      östliche Grenze der Straße "Am Weiherweg", südliche Straßenbegrenzungslinie Weimarische Straße, östliche Flurgrenze Gemarkung Linderbach, Flur 5.

im Süden:    südlich der Weimarischen Straße die nördliche Begrenzung des Bachflurstücks (Peterbach) 277/3, Gemarkung Linderbach, Flur 5, sowie des Bachflurstückes (Linderbach) 328 Gemarkung Linderbach, Flur 5.

im Westen:   die östliche Begrenzung der Bachflurstücke des Linderbachs 328 Gemarkung Linderbach, Flur 5, sowie der Flurstücke 87/1 u. 87/2, Gemarkung Linderbach, Flur 3.

 

Die präzise Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

02

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der Stadtrat Erfurt die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes LIA278 „Auf der Grossen Mühle/ Hinter den Wänden/ Hinterm Gasthofe" - VS025. Der beiliegende Satzungstext über die Veränderungssperre (Anlage 4) und der Lageplan im Maßstab 1:1000 (Anlage 3) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und die Satzung über die Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – c beigefügt.)