Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 415,98 EUR bereitgestellt.