Sitzung: 03.12.2015 OR ERM/009/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2793/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 415,98 EUR bereitgestellt.