Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0515/15 vom 12.03.2015 und zum Beschluss 2279/15 vom 05.11.2015, werden entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der beantragten Freigabe bzw. Aufhebung der Haushaltssperre für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten  sowie den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Salomonsborn, finanzielle Mittel i.H.v. 1825,35 EUR  zur Verfügung gestellt.