Sitzung: 24.11.2015 OR MIT/009/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 2700/15
Beschluss:
- Die mit den Beschlüssen 0255/15
vom 10. Februar und 2185/15 vom 27. Oktober für Repräsentationszwecke des
Ortsteilbürgermeisters gem. §19 a)und f) der Ortsteilverfassung zur
Verfügung gestellte Summe wird auf 260,00 EUR festgesetzt.
- Der TSV 1898 Mittelhausen e.V.
erhält gem. §18b) der Ortsteilverfassung weitere 88,00 EUR zur Deckung der
Ausgaben für das Ortsfest.
- Für den
Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.