Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Beschluss:

  1. Die mit den Beschlüssen 0255/15 vom 10. Februar und 2185/15 vom 27. Oktober für Repräsentationszwecke des Ortsteilbürgermeisters gem. §19 a)und f) der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellte Summe wird auf 260,00 EUR festgesetzt.
  2. Der TSV 1898 Mittelhausen e.V. erhält gem. §18b) der Ortsteilverfassung weitere 88,00 EUR zur Deckung der Ausgaben für das Ortsfest.
  3. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.