Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Die im Beschluss 0467/15 vom 11.02.2015 und 0627/15 vom 18.03.2015 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel gem. § 16 der Ortsteilverfassung werden um 50,80 EUR reduziert.
  2. Innerhalb des Deckungsringes werden aus der Haushaltsstelle 02010.61210 (Mittel für § 16 der Ortsteilverfassung) die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 63,31 EUR für Maßnahmen entsprechend der Haushaltstelle 02010.61220 (Mittel für § 4 der Ortsteilverfassung) verwandt.
  3. Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Ortsteilverfassung werden 63,31 EUR zum Kauf von beweglichen Anlagevermögen (hier: Außenlichterkette mit Zubehör) für das Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.