Sitzung: 24.11.2015 OR GOT/009/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2706/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt,werden vorbehaltlich der beantragten Freigabe bzw. Aufhebung der Haushaltssperre für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten für das Bürgerhaus Gottstedt, finanzielle Mittel i.H.v. 1564,99 EUR, zur Verfügung gestellt.