Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Azmannsdorf finanzielle Mittel in Höhe von 429,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel werden für den bereits gekauften Flaschenkühlschrank und für den Kauf eines Geschirrschrankes eingesetzt.