Sitzung: 03.12.2015 BuV 010/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1177/15
Beschluss
1.
Die nachfolgend näher
bezeichnete Straße wird dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG)  gewidmet:
   Â
Gustav-Tauschek-Straße.
2.
Die Einstufung der
Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
3.
Straßenbaulastträger
ist die Stadt Erfurt.
4.
Der Ãœbersichtsplan
ist Bestandteil des Beschlusses.
5.
Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt öffentlich bekannt zu
machen und wird zum Zeitpunkt der
öffentlichen Bekanntmachung wirksam.