Sitzung: 28.10.2015 OR MOL/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2376/15
Die verbleibende Restsumme aus § 4 Abs. 3 der Ortsteilverfassung in Höhe von 2.945,28 EUR wird dem Garten- und Friedhofsamt, SG Gewässerunterhaltung, zur Sanierung / Instandsetzung des Stauwehres Bergborn / Borntalsgraben zur Verfügung gestellt.