Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Vorbehaltlich der Aufhebung der Haushaltssperre über die Haushaltsstelle 02010.61210 erhält die Kirmesgesellschaft Tiefthal e.V. gem. §17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 70,00 EUR für eine Veranstaltung für die Vereinsmitglieder (z.B. Nachkirmes, Weihnachtsfeier etc.)
  2. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.