Sitzung: 05.11.2015 OR ERM/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2518/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8(1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Bürgerhaus, finanzielle Mittel in Höhe von 2167,36 EUR bereitgestellt.