Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Der Beschluss 1863/15 vom 01. September 2015 wird hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Geldsumme geändert.
  2. Dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung werden gem. §8 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) finanzielle Mittel in Höhe von 4.267,25 EUR für die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.