Sitzung: 03.11.2015 OR FRI/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2475/15
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 1031/15 werden entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 1760,39 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten sowie zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.