Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 66,86 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.