Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für den Kauf eines Kranzes, anlässlich der Kranzniederlegung, finanzielle Mittel in Höhe von 80,00 Euro zur Verfügung gestellt.