Sitzung: 29.10.2015 OR ROB/008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2202/15
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Vorbereitung und Durchführung des Martinsumzuges finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.Â