Sitzung: 05.11.2015 JHA 008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 2052/15
Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss möge
folgende Änderung beschießen:
01
Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Empfehlung des Unterausschusses "Verpflegung in den Erfurter Kindertageseinrichtungen" für die Verpflegungsentgelte kommunaler Kindertageseinrichtungen.
ab dem 01.01.2016 ein
Verpflegungsentgelt in Höhe von 85 98 85 EUR
ab dem 01.08 09.2016 ein Verpflegungsentgelt in Höhe
von 90 100Â 98 EUR
ab dem 01.08.2017 ein
Verpflegungsentgelt in Höhe von 97 EUR
ab dem 01.08 09.2019 17 auf Grundlage der Kalkulation des Jugendamtes
Für die Fremdversorgung in kommunalen Einrichtungen werden ab dem
01.01.2016 die Kosten auf Grundlage der Kalkulation des Jugendamtes berechnet.
Die oben genannten Verpflegungskosten beziehen sich auf die Vollverpflegung. Verpflegungsentgelte für Halbtagsverpflegung sowie für das Mittagessen und die Getränke werden dementsprechend angepasst.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die dahingehend geänderte Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege dem Stadtrat bis zum 16.12.2015 vorzulegen.
Die betroffenen Elternbeiräte sind nach Maßgabe ihrer
Mitbestimmungsrechte zu beteiligen. Dabei ist die Kostenkalkulation des
Jugendamtes, die die Kostenbeiträge begründen, den Elternbeiräten zur Kenntnis
zu geben.
03 (neu)
Der Oberbürgermeister wird beauftragt regelmäßig alle 2 Jahre im I. Quartal dem Jugendhilfeausschuss auf Grundlage einer aktuellen Kostenkalkulation eine angepasste Entgelttabelle für Verpflegungskosten in kommunalen Kindertageseinrichtungen vorzulegen.