Sitzung: 21.10.2015 StR/038/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1819/15
Beschluss:
01
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die
Baumschutzsatzung dahingehend abzuändern, dass in B-Plänen und Grünordnungsplänen
festgesetzte Obstbäume unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen.
02
Die Baumschutzsatzung ist dahingehend zu
erweitern, dass Antragsteller auf Fällung von Nadelbäumen als Ersatz auch
Obstbäume entsprechender Größe pflanzen können und diese unter den Schutz der
Baumschutzsatzung fallen.
03
Die Ãœberarbeitung ist dem Ausschuss StU bis
Dezember 2015 vorzulegen.