Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Dem Ortsteilbürgermeister werden zusätzlich zum Beschluss 0942/15 vom 11.05.2015 finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.
  2. Entsprechend der unter § 19a) und f) der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.
  3. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.