Sitzung: 24.09.2015 OR ROB/007/2015
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeit den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – StraßensanierungÂ
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 4.1 – Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert