Sitzung: 31.08.2015 OR AZM/006/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1889/15
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus finanzielle Mittel in Höhe von 170,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel werden für den Kauf eines Schaukastens zur Verfügung gestellt.