Sitzung: 24.09.2015 BuV 008/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1296/15
Beschluss
Gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Landeshauptstadt Erfurt vom 2. März 2004, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19. März 2004, wird für Baumaßnahmen zwecks Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen (Anlage 1), der Teileinrichtung Gehweg der öffentlichen Verkehrsanlagen (Anlage 1) und den Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbeleuchtung sowie Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsanlage (Anlage 1[1]) zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen eine Kostenspaltung ausgesprochen.